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 07.01.2008
Rauchverbot am Dortmund Airport
Auch am Dortmund Airport wird das neue Nichtraucherschutzgesetz ab dem 01. Januar umgesetzt. Dann ist im gesamten Terminalgebäude das Rauchen untersagt, künftig wird nur noch vor dem Terminalgebäude geraucht werden.
Am 19. Dezember hat der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen beschlossen, dass in allen öffentlichen Einrichtungen, so auch den NRW-Flughäfen, in allen öffentlich zugänglichen Bereichen ab 01.01.2008 ein absolutes Rauchverbot gilt.
Am Dortmund Airport bedeutet dies, dass ab dem kommenden Jahr nur noch vor den Terminaleingängen das Rauchen gestattet ist. Die Einrichtung von separaten Raucherräumen ist am Dortmund Airport aus räumlichen Gründen nicht möglich.
Der Flughafen richtet sich auf die neuen Gegebenheiten mit zusätzlichen Hinweisschildern ein und hat das Personal angewiesen, zukünftig noch verstärkt auf den Nichtraucherschutz zu achten.
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